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LBA Drohnen: Registrierung, Führerscheine und wichtige Flugregeln in Deutschland

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LBA und Drohnen: Registrierung, Kompetenznachweise und Regeln in Deutschland

Wer in Deutschland eine Drohne fliegt, begegnet früher oder später dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Behörde ist unter anderem für die Registrierung von Drohnenbetreibern und bestimmte Kompetenznachweise zuständig. Welche Pflichten gelten, hängt jedoch nicht nur vom Gewicht der Drohne ab: Auch eine Kamera, die Drohnenklasse und der geplante Einsatz spielen eine Rolle.

Welche Aufgaben hat das LBA?

Das Luftfahrt-Bundesamt ist Deutschlands zentrale Luftfahrtbehörde. Im Drohnenbereich stellt es Informationen und Online-Angebote bereit, über die sich Betreiber registrieren und Fernpiloten bestimmte EU-Kompetenznachweise erwerben können. Das LBA ist jedoch nicht für jede Flugfreigabe zuständig. Je nach Gebiet und Vorhaben können weitere Stellen, etwa Landesbehörden oder Betreiber von Infrastruktur, einbezogen werden müssen.

Drohnenbetreiber beim LBA registrieren

In vielen Fällen muss sich die verantwortliche Person oder Organisation als Drohnenbetreiber registrieren. Das gilt grundsätzlich, wenn die Drohne mindestens 250 Gramm wiegt oder mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann, zum Beispiel einer Kamera. Eine Ausnahme kann für bestimmte Spielzeugdrohnen gelten.

Die Registrierung erfolgt über das Online-Angebot des LBA. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine Registrierungsnummer, die sogenannte Betreiber-ID. Sie muss entsprechend den geltenden Vorgaben an den Drohnen angebracht werden. Die Registrierung bezieht sich auf den Betreiber und nicht auf jede einzelne Drohne. Betreiber müssen außerdem die Registrierungsdaten aktuell halten und die Nummer bei ihren Fluggeräten verwenden.

Wichtig: Betreiber und Fernpilot sind nicht zwingend dieselbe Person. Der Betreiber trägt die organisatorische Verantwortung, während der Fernpilot die Drohne tatsächlich steuert und die Flugregeln einhalten muss.

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

In der offenen Betriebskategorie sind je nach Drohne und Einsatz unterschiedliche Kompetenznachweise erforderlich:

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: Er ist für viele Drohnenflüge in der offenen Kategorie erforderlich. Die Ausbildung und Prüfung erfolgen online über das dafür vorgesehene Angebot des LBA.
  • Fernpilotenzeugnis A2: Dieses Zeugnis ist für bestimmte Flüge mit zusätzlichen Abständen zu unbeteiligten Personen erforderlich. Neben einer theoretischen Prüfung gehören auch praktische Selbstschulungen und eine entsprechende Erklärung dazu.

Ob ein Nachweis benötigt wird, richtet sich unter anderem nach der Drohnenklasse und der vorgesehenen Unterkategorie. Für manche sehr leichten Drohnen sind in der offenen Kategorie keine dieser Prüfungen vorgeschrieben. Die Registrierungspflicht kann trotzdem bestehen.

Die wichtigsten Flugregeln

Die meisten privaten Drohnenflüge finden in der offenen Kategorie statt. Dort gelten unter anderem folgende Grundregeln:

  • Die Drohne darf grundsätzlich höchstens 120 Meter über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche fliegen.
  • Der Fernpilot muss die Drohne in direkter Sichtverbindung halten, sofern keine besondere Regelung greift.
  • Flüge über Menschenansammlungen sind in der offenen Kategorie nicht erlaubt.
  • Je nach Drohnenklasse und Unterkategorie gelten unterschiedliche Abstände zu unbeteiligten Personen.
  • Flüge in geografischen Gebieten mit Beschränkungen können verboten oder genehmigungspflichtig sein.

Vor jedem Flug sollte geprüft werden, ob am geplanten Ort Einschränkungen gelten. Dafür bietet sich die amtliche Karte für geografische UAS-Gebiete auf dipul an. Eine allgemeine Erlaubnis oder ein Kompetenznachweis ersetzt keine erforderliche Genehmigung für ein bestimmtes Gebiet.

Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung

Für Drohnen ist in Deutschland grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Vor dem Start sollte geprüft werden, ob die bestehende Versicherung den konkreten Drohnenbetrieb abdeckt. Eine private Haftpflichtversicherung schließt Drohnen nicht automatisch ein.

Auch die Betreiber-ID muss nach den geltenden Vorgaben an der Drohne angebracht sein. Je nach Drohne und Einsatz können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa an eine direkte Fernidentifizierung. Diese Pflichten sind nicht für jedes Modell und jede Betriebssituation gleich.

So bereitest du dich auf einen Drohnenflug vor

  1. Prüfe, ob eine Registrierung als Drohnenbetreiber erforderlich ist, und erledige sie gegebenenfalls beim LBA.
  2. Informiere dich, ob du für deine Drohne und den geplanten Einsatz einen Kompetenznachweis benötigst.
  3. Kontrolliere die Flugzone auf der dipul-Karte und kläre mögliche Genehmigungen rechtzeitig.
  4. Vergewissere dich, dass eine passende Haftpflichtversicherung besteht.
  5. Prüfe Drohne, Akku, Kennzeichnung und gegebenenfalls die erforderliche Fernidentifizierung vor dem Start.

Fazit

Das LBA ist eine wichtige Anlaufstelle für die Registrierung von Drohnenbetreibern und für Kompetenznachweise wie A1/A3 und A2. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von Drohne und Flugvorhaben ab. Wer vor dem Start die Registrierung, den passenden Nachweis, die Versicherung und die örtlichen Flugbeschränkungen prüft, schafft eine gute Grundlage für einen sicheren und regelkonformen Drohnenflug. Da sich Vorschriften ändern können, sollten aktuelle Informationen direkt beim LBA und auf dipul geprüft werden.

 

7 Wichtige Tipps für den sicheren Drohnenbetrieb gemäß LBA-Richtlinien

  1. Registriere dich beim LBA als Drohnenbetreiber, wenn es vorgeschrieben ist.
  2. Bringe deine Betreiber-ID gut sichtbar an der Drohne an.
  3. Erwirb je nach Drohne den nötigen EU-Kompetenznachweis.
  4. Prüfe vor jedem Flug die geografischen Drohnenzonen.
  5. Fliege höchstens 120 Meter über dem Boden.
  6. Halte die Drohne stets in direkter Sichtweite.
  7. Respektiere Privatsphäre und Abstand zu unbeteiligten Personen.

Registriere dich beim LBA als Drohnenbetreiber, wenn es vorgeschrieben ist.

Registriere dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Drohnenbetreiber, wenn dies für dich vorgeschrieben ist. Das ist beispielsweise häufig der Fall, wenn deine Drohne mindestens 250 Gramm wiegt oder mit einer Kamera ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhältst du eine Betreiber-ID, die du gemäß den geltenden Vorgaben an deiner Drohne anbringen musst. Prüfe die aktuellen Anforderungen direkt beim LBA, da Ausnahmen und Pflichten vom jeweiligen Fluggerät abhängen können.

Bringe deine Betreiber-ID gut sichtbar an der Drohne an.

Bringe deine Betreiber-ID gut sichtbar an der Drohne an, damit sie im vorgeschriebenen Fall eindeutig deinem registrierten Betreiberkonto zugeordnet werden kann. Achte darauf, dass die Kennzeichnung sicher befestigt und gut lesbar ist und den geltenden Vorgaben entspricht.

Erwirb je nach Drohne den nötigen EU-Kompetenznachweis.

Je nach Drohne und geplantem Einsatz kann ein EU-Kompetenznachweis erforderlich sein. Für viele Flüge in der offenen Kategorie brauchst du den Nachweis A1/A3, den du online über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erwerben kannst. Für bestimmte Flüge näher an unbeteiligten Personen ist zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2 nötig. Prüfe vor dem Start, welche Anforderungen für deine Drohnenklasse und Betriebskategorie gelten.

Prüfe vor jedem Flug die geografischen Drohnenzonen.

Prüfe vor jedem Flug die geografischen Drohnenzonen, denn an deinem Start- oder Flugort können besondere Beschränkungen gelten. In der offiziellen Karte auf dipul siehst du, ob Flüge dort verboten, eingeschränkt oder nur mit einer Genehmigung erlaubt sind. Plane genügend Zeit für mögliche Freigaben ein und verlasse dich nicht allein auf frühere Flüge: Die geltenden Bedingungen können sich ändern.

Fliege höchstens 120 Meter über dem Boden.

Halte dich beim Drohnenflug an die Höchstgrenze von 120 Metern über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Diese Regel gilt grundsätzlich in der offenen Betriebskategorie und trägt dazu bei, Konflikte mit bemannten Luftfahrzeugen zu vermeiden. Beachte außerdem, dass an bestimmten Orten niedrigere Höhenlimits oder weitere Einschränkungen gelten können – prüfe daher vor dem Start die geltenden Fluggebiete und Vorschriften.

Halte die Drohne stets in direkter Sichtweite.

Halte deine Drohne stets in direkter Sichtweite, damit du ihre Fluglage und Umgebung jederzeit beobachten und schnell auf Hindernisse oder andere Luftfahrzeuge reagieren kannst. Verlasse dich nicht ausschließlich auf das Kamerabild oder die Anzeige auf dem Bildschirm: Die Sichtverbindung zwischen dir und der Drohne muss während des Flugs bestehen bleiben. So unterstützt du einen sicheren und regelkonformen Betrieb.

Respektiere Privatsphäre und Abstand zu unbeteiligten Personen.

Respektiere beim Drohnenflug die Privatsphäre anderer und halte ausreichend Abstand zu unbeteiligten Personen. Überfliege Menschen nicht ohne Weiteres und filme oder fotografiere niemanden in einer Weise, die seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Achte außerdem auf die geltenden Abstandsregeln für deine Drohne und Betriebskategorie – sie können je nach Modell und Situation unterschiedlich sein.

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